Bei Therapien mit einer Heilmittelverordnung

Alle Ersatzkassen (AOK, TKK,….):

Vergütung stimm-, sprech- sprachtherapeutischer Leistungen gültig für Behandlungen durchgeführt ab dem 01.07.2019 :

Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung:

33101 (Erstdiagnostik einmalig) 107,39 € Zuzahlung 10,47 €

33102 Regelbehandlungszeit 30 Min. 47,73 € Zuzahlung 4,77 €

33103 Regelbehandlungszeit 45 Min. 65,63 € Zuzahlung 6,56 €

33104 Regelbehandlungszeit 60 Min. 83,53 € Zuzahlung 8,35 €

39901 Hausbesuch inkl. Wegegeld 20,49 € Zuzahlung 2,05 €

Private Krankenkassen

Hier berechne ich nach dem aktuellen Beihilfesatz.

Beispiel:

47 Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans, einmal je Behandlungsfall 111,20 €

47 Einzelbehandlung bei Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- oder Schluckstörungen

48.1 Richtwert  30 Minuten 49,40 €

48.2 Richtwert 45 Minuten  68€

48.3 Richtwert 60 Minuten 86,50 €

 

Privatzahler

Leistungen wie Stimmtraining, Coaching und Psychotherapie (HPG)

Einzelbehandlung: 50 Min. 70,00 €

Je weiteren 10 Min. 14,00 €

Meine Leistungen sind umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG.

Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und dem Ausloten, ob es eine gemeinsame Zielvereinbarung gibt. Sollte dies nicht der Fall sein oder die Chemie nicht stimmen, haben Sie die Chance ohne Kosten für Sie die Sitzung/Behandlung zu beenden.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen 24 Stunden im Voraus abzusagen. Andernfalls erlaube ich mir, den Preis für die Sitzung zu berechnen.

Workshop/SeminareFortbildungen: Preise auf Anfrage